Zwei ausgewiesene Europakenner zu Gast bei der IHK
Pascale Ineichen

Rund 50 Gäste mit unterschiedlichem politischem und wirtschaftlichem Hintergrund verfolgten interessiert die Ausführungen und Podiumsdiskussion der beiden Experten und nahmen die Gelegenheit wahr, Fragen zu stellen.
EWR-Nein erfordert neue Lösung
Zu Beginn der Veranstaltung ordneten IHK-Gastgeber Jérôme Müggler und Pascale Ineichen die geschichtliche Entwicklung hin zu den Bilateralen Verträgen mit der EU sowie deren inhaltlichen Umfang ein: 1992 lehnte die Schweiz den EWR-Beitritt in der Volksabstimmung vom Dezember mit einer hauchdünnen Mehrheit von 50.3 % ab, bei einer
rekordhohen Stimmbeteiligung von 78.7 %. Unter der Führung von Christoph Blocher führten die Gegner damals einen engagierten Abstimmungskampf. Mit ausschlaggebend für den knappen Ausgang mag auch der umstrittene Schritt des Bundesrates gewesen sein, kurz vor der Abstimmung ein Gesuch für den EU-Vollbeitritt der Schweiz einzureichen. Nach dem Scheitern der Vorlage galt es, die Beziehung der Schweiz zur EU neu zu definieren und den sektoriellen Zugang zum EU-Binnenmarkt zu sichern, was unter der Führung des damaligen Staatssekretärs Dr. Jakob Kellenberger zur Aufnahme der bilateralen Verhandlungen führte.
Die letzte Verhandlungsnacht
In seiner Berichterstattung aus erster Hand führte Jakob Kellenberger aus, dass es zähe und lang dauernde Verhandlungen gewesen seien, die letztlich aber zu einem guten Ergebnis für die Schweiz geführt hätten. Eine Herausforderung sei es zunächst gewesen, den Verhandlungsgegenstand überhaupt eingrenzen zu können: Die Schweiz wollte den Personenverkehr kontingentieren, was die EU nicht akzeptierte, wo hingegen die Schweiz beim Zugang zum Luftverkehr und der leistungsunabhängigen Schwerverkehrsabgabe Zugeständnisse forderte, welche die EU zunächst zurückwies.
Entscheidend für den Abschluss war die letzte Verhandlungsnacht im Dezember 1998: Kellenberger hatte seitens der EU immer noch keine Zugeständnisse im Bereich der fünften und siebten Luftverkehrsfreiheit erhalten, und die EU wollte noch zusätzliche Forderungen in der Landwirtschaft durchringen. Doch die Schweiz blieb standhaft und über Nacht kam es zur Einigung. Die beiden Luftverkehrsfreiheiten wurden der Schweiz zugestanden ohne dass sie weitere Konzessionen machen musste. Schwierige Momente in Verhandlungen gebe es immer, meinte Kellenberger, aber wichtig sei, dass das Gegenüber merkt, wo die Grenzen sind. Die Bilateralen I wurden am 1. Juni 2002 in Kraft gesetzt, nachdem das Schweizer Stimmvolk dem Paket mit 67 % zugestimmt hatte.

Dr. Jakob Kellenberger

Pascale Ineichen

Prof. Dr. Matthias Oesch

Jérôme Müggler
«Fremde Richter» gibt es nicht
Prof. Dr. Matthias Oesch konzentrierte seine Ausführungen auf die Rolle des europäischen Gerichtshofs (EuGH) und die neuen institutionellen Regeln der Streitbeilegung (siehe auch seinen Artikel auf Seite 14). Wenn sich die Schweiz und die EU bezüglich einer binnenmarktrechtlichen Frage nicht einig sind, wird auch weiterhin versucht, diese in einem gemischten politischen Ausschuss zu lösen. Gelingt dies nicht, kann der Ausschuss künftig ein paritätisch zusammengesetztes Schiedsgericht anrufen. Im Gremium sind beide Parteien gleichberechtigt vertreten. Falls im strittigen Fall unionsrechtliche Begriffe ausgelegt werden müssen, zieht das Schiedsgericht für die Rechtsauslegung den EuGH bei. Die Schweiz kann sich über die Auslegung hinwegsetzen, allerdings könnte die EU im betreffenden Sektor dann verhältnismässige Ausgleichsmassnahmen ergreifen. Fremde Richter gibt es in diesem Sinne jedoch nicht. Prof. Dr. Matthias Oesch ist daher überzeugt, dass es sinnvoll ist, die Streitbeilegung durch die Schaffung des Schiedsgerichts zu entpolitisieren. Der EuGH würde strittige Fragen sicherlich nicht bewusst gegen die Schweiz auslegen, da sein Urteil Präjudiz-Charakter für den gesamten Binnenmarkt hat.