Fokus IHK
Artikel
Politik

Welche Thurgauer Gesetze sind für Ihr Unternehmen hinderlich?

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau will alle Erlasse im Thurgauer Rechtsbuch auf ihre Notwendigkeit hin überprüfen. Die IHK Thurgau unterstützt dieses Vorhaben: Auf der Basis einer Umfrage unter Thurgauer Unternehmen werden wir konkrete Vorschläge machen, auf welche Regulatorien verzichtet werden könnte.
shutterstock_2087914120-378.jpg

Ein funktionierender Rechtsstaat ist ein unverzichtbares Element einer freien Gesellschaft. Nichtsdestotrotz schiessen manche Vorschriften über das eigentliche Ziel hinaus oder haben sich im Laufe der Zeit aufgrund unterschiedlicher Entwicklungen unnötig verkompliziert. Ein schlanker Staat zeichnet sich auch durch eine möglichst tiefe Regulierungsdichte aus. Sie trägt dazu bei, dass eine Volkswirtschaft nicht unnötig eingeschränkt wird und wettbewerbsfähig bleibt.

Die IHK Thurgau begrüsst das in den Regierungsrichtlinien 2024 – 2028 genannte Ziel des Regierungsrats: «Zur Optimierung der Rahmenbedingungen für die Wirtschaft werden alle Erlasse im Thurgauer Rechtsbuch auf ihre Notwendigkeit überprüft.» Dabei fordert der Regierungsrat dazu auf, ihm diejenigen kantonalen Erlasse oder Erlassteile zu nennen, die sich «gestützt auf Ihre praktische Erfahrung insgesamt als nicht notwendig erwiesen haben».

Mitmachen bei der Unternehmensumfrage der IHK Thurgau

Die IHK Thurgau führt zu diesem Zweck eine Umfrage unter den Thurgauer Unternehmen durch, wobei wir Sie als Unternehmerin oder Unternehmer um die Nennung möglichst konkreter Beispiele bitten. Wo sehen Sie sich in Ihrem Geschäftsalltag durch unnötige Vorschriften und Regulierungen eingeschränkt?

Jedes teilnehmende Unternehmen kann in der Umfrage maximal drei Beispiele schildern, wie unnötigen Regulierungen den Geschäftsalltag behindern. Die Beschreibungen sollen kurz, aber möglichst konkret sein.

Bitte beachten Sie, dass es dabei ausschliesslich um die Überprüfung von kantonalen Gesetzen, Verordnungen und Weisungen geht. Sachverhalte, welche ausschliesslich das Bundesrecht betreffen, können bei der Auswertung der Umfrage nicht berücksichtigt werden. Die Umfrage läuft bis zum 31. Januar 2025.

Für Fragen wenden Sie sich bitte an pascale.ineichen@ihk-thurgau.ch.