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Migration und die Schweiz: Zahlen und Fakten

Die Zuwanderung erhitzt die Gemüter: Ihre Herausforderungen sind im Alltag spürbar – so etwa bei der Wohnungssuche oder im Verkehr. Dies verlangt nach Massnahmen. Tatsache aber ist: Aufgrund ihrer demografischen Struktur wird die Schweiz auf arbeitsmarktorientierte Zuwanderung angewiesen bleiben – für die Gewinnung von Arbeitskräften, den Erhalt ihrer Wettbewerbsfähigkeit und die Finanzierung der Sozialwerke.
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Die ausländische Bevölkerung in der Schweiz ist stark europäisch geprägt. (Quellen: BfS und Avenir Suisse)

Aktuell wohnen in der Schweiz 9 Millionen Menschen. Davon gehören 2,5 Millionen bzw. 27 Prozent zur ausländischen Bevölkerung ohne Schweizer Pass. Fast zwei Drittel der ausländischen Bevölkerung stammt aus der EU, die meisten aus Italien, Deutschland, Portugal oder Frankreich. Beinahe die Hälfte aller in der Schweiz lebenden Ausländerinnen und Ausländer kommt aus diesen vier Staaten. Herkunftsländer ausserhalb von EU und EFTA sind vor allem Kosovo, Türkei und Nordmazedonien sowie – aussereuropäisch – Eritrea, Afghanistan und Sri Lanka.

Erwerbstätigkeit als Hauptgrund für die Zuwanderung

75 Prozent der Zugewanderten aus den EU- und EFTAStaaten kommen zum Arbeiten in die Schweiz, 18 Prozent aufgrund des Familiennachzugs. Für die Erteilung der Aufenthaltsbewilligung ist ein gültiger Arbeitsvertrag oder der Nachweis der eigenen finanziellen Unabhängigkeit Voraussetzung. Bei den Zuzügern aus Drittstaaten ist das Verhältnis anders: 10 Prozent kommen aufgrund der Arbeit, 44 Prozent aufgrund des Familiennachzugs und der Rest aus anderen Gründen. Der Asylbereich (inkl. Status S) machte zwischen 2014 und 2023 total 12 Prozent des gesamten durch Migration bedingten Bevölkerungswachstums der Schweiz aus. Etwas mehr als die Hälfte der hier ansässigen ausländischen Bevölkerung verfügt über eine Niederlassungsbewilligung mit unbeschränktem Aufenthaltsrecht. Der grösste restliche Teil hat aufgrund eines Arbeitsverhältnisses in der Schweiz eine Aufenthaltsbewilligung von ein bis fünf Jahren. Durchschnittlich sind in der Schweiz seit dem Jahr 2000 jährlich 75‘000 Personen zugewandert, wobei das Jahr 2023 wegen der Flucht von Menschen nach Kriegsausbruch in der Ukraine einen statistischen Ausreisser bildete.

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Gründe für die Einwanderung in die Schweiz im Jahr 2023 bezogen auf die ständige ausländische Bevölkerung (Quelle. SEM / IHK SG-AP)

Schweizer Bevölkerung altert massiv

Aufgrund der demografischen Struktur altert die Bevölkerung der Schweiz rasant: In den kommenden 10 Jahren wird die Babyboomer-Generation pensioniert, da heisst, es gehen rund 50’000 Personen pro Jahr in Rente. Derzeit kommen auf 100 erwerbstätige Personen 35 Rentnerinnen und Rentner. Bis 2050 steigt dieses Verhältnis auf 100 zu 45. Weil also jährlich bedeutend mehr Menschen in den Ruhestand gehen als neu in den Arbeitsmarkt eintreten, fehlen der Wirtschaft gemäss Schätzungen bis ins Jahr 2035 rund eine halbe Million Vollzeit-Arbeitskräfte – 60’000 davon allein in der Ostschweiz. Gemäss einer Umfrage unter den Mitgliedern der IHK St.Gallen-Appenzell und Thurgau rechnet denn auch über ein Drittel der befragten Unternehmen künftig mit einem steigenden Bedarf an ausländischen Arbeitskräften.

EU: Personenfreizügigkeit und Unionsbürgerichtlinie

Die arbeitsmarktorientierte Zuwanderung wird von der Schweiz für EU / EFTA-Angehörige über die Personenfreizügigkeit gesteuert sowie mittels Kontingenten für Drittstaaten. Oft wird behauptet, die im bilateralen Vertragspaket mit der EU vorgesehene Ausweitung der Personenfreizügigkeit durch die Teilübernahme der Unionsbürgerrichtlinie (UBRL) würde die Migration in die Schweiz im Vergleich zu heute massiv verstärken. Fakt ist jedoch: Schon heute haben Staatsangehörige aus 17 EU- und EFTAStaaten nach einem ununterbrochenen Aufenthalt von fünf Jahren in der Schweiz und der Erfüllung von Integrationskriterien einen Anspruch auf eine Niederlassungsbewilligung C (was einem Daueraufenthaltsrecht entspricht). 88 Prozent aller EU / EFTA-Staatsangehörigen in der Schweiz verfügen bereits heute über eine Niederlassungsbewilligung C oder haben nach fünf Jahren Aufenthalt ein Anrecht darauf (bei Erfüllung der Integrationskriterien). Mit der Teilübernahme der UBRL würde das Daueraufenthaltsrecht auf die restlichen EU-Staaten ausgeweitet, steht aber nur Erwerbstätigen und deren Familien offen.

Auswirkungen auf die Sozialhilfe

Studien zeigen zudem, dass nicht damit zu rechnen ist, dass die Zahl von Sozialhilfebezügerinnen und -bezügern aufgrund der Teilübernahme der UBRL massiv ansteigt: Das Staatssekretariat für Migration rechnet mit einer Zunahme von Sozialhilfe beziehenden Personen um bis zu 1,5 Prozent, was Mehrkosten von ca. 74 Millionen Franken pro Jahr entspricht. Zu beachten ist zudem, dass Arbeitnehmende aus den EU / EFTA-Staaten deutlich mehr Beiträge in die 1. Säule einzahlen, als sie daraus beziehen: Aktuell tragen sie 27 Prozent zu deren Finanzierung bei, beziehen aber nur 15 Prozent der Leistungen. Ein Teil der entstehenden Lücke im Arbeitsmarkt könnte durch eine zusätzliche Mobilisierung der inländischen Arbeitskräfte sowie durch eine Anhebung des Rentenalters geschlossen werden. Für die Deckung des restlichen Bedarfs wird die Schweiz aber auch künftig auf arbeitsmarktorientierte Zuwanderung angewiesen sein. Wie diese zu steuern ist, wird aktuell kontrovers diskutiert. Die IHK-Umfrage zeigt: Die Personenfreizügigkeit in Verbindung mit der Schutzklausel wird von einer überwiegenden Mehrheit von Ostschweizer Unternehmen als Steuerungsinstrument für die arbeitsmarktorientierte Zuwanderung bevorzugt. Alternative Modelle wie eine Steuerung über ein Punktesystem zur Erfüllung bestimmter Kriterien, Kontingentierungen oder die Erhebung einer Zuwanderungsabgabe schneiden bei den befragten Unternehmen deutlich schlechter ab.