Lohnprozente sind kein Allheilmittel: Der stille Griff in die Lohntüte
Jérôme Müggler

Lohnbeiträge haben gegenüber Steuern einen entscheidenden politischen «Vorteil». Sie lassen sich mit einer einfachen parlamentarischen Mehrheit erhöhen, ohne dass Volk und Stände zustimmen müssen. Das macht sie zum Instrument des geringsten Widerstands. Der Think Tank Avenir Suisse hat diese Asymmetrie unlängst in einer Analyse genauer beleuchtet. Das Fazit: Die Bundesverfassung hat eine Lücke. Sie begrenzt die Höhe der Steuern (für Einkommens-, Gewinn- und Mehrwertsteuer sind Höchstsätze festgeschrieben), nicht aber die Höhe der Lohnabgaben. Wer Steuerplafonds anheben will, braucht das doppelte Mehr von Volk und Ständen. Für Lohnbeiträge genügt ein einfaches Parlamentsmehr, und selbst im Abstimmungsfall braucht es kein Ständemehr. Das erzeugt einen systematischen Fehlanreiz. Neue Sozialleistungen werden bevorzugt über die Lohnabrechnung finanziert – nicht aus sachlichen Gründen, sondern aus taktischen Überlegungen.
Viele Lohnbeiträge wirken faktisch wie Steuern
Nicht alle Lohnabgaben sind gleich. Avenir Suisse unterscheidet versicherungsnahe Beiträge mit enger Kopplung zwischen Einzahlung und Leistungsanspruch – etwa Arbeitslosenversicherung oder berufliche Vorsorge – von steuerähnlichen Beiträgen, bei denen diese Kopplung weitgehend fehlt. In die zweite Kategorie fallen AHV, IV und EO. Bei der AHV sind Beiträge auch über dem maximal versicherten Jahreslohn von 90‘720 Franken geschuldet, fliessen aber nicht in die eigene Rentenberechnung ein. Lohnbeiträge finanzieren im Umlageverfahren die Renten der aktuellen Pensionierten. Beitragszahler bauen kein eigenes Substrat für künftige Ansprüche auf. Der maximale Rentenanspruch ist verfassungsrechtlich auf das Doppelte der Mindestrente begrenzt, unabhängig davon, wie viel jemand eingezahlt hat. Rund 92 Prozent der Bevölkerung sind Nettoempfänger. AHV-, IV- und EO-Beiträge haben damit klaren Steuercharakter – sie funktionieren als allgemeiner Finanzierungsbeitrag, nicht als Prämie für individuellen Versicherungsschutz. Trotzdem unterstehen sie niedrigeren demokratischen Hürden als klassische Steuern.
Was das für Thurgauer Unternehmen bedeutet
Der Kanton Thurgau ist ein klassischer KMU-Kanton. Kleine und mittlere Unternehmen prägen rund 90 Prozent des Wirtschaftslebens, exportorientierte Industriebetriebe stehen im internationalen Wettbewerb. Für sie sind Lohnnebenkosten keine abstrakte Bilanzgrösse. Sie entscheiden über Einstellungen, Pensen und Investitionen. Derzeit ist gleich eine ganze Reihe sozialpolitischer Vorhaben auf der Agenda, die über Lohnprozente finanziert werden sollen: die 13. AHV-Rente, die IV-Reform, Teile der AHV-Sanierung sowie mögliche Kostenbeteiligungen im Kita-Bereich. Würde dieser Ausbau allein über Lohnabzüge finanziert, kämen auf einen Medianlohn von knapp 88‘000 Franken im Jahr rund 2‘260 Franken zusätzliche Abzüge zu; hälftig getragen von Arbeitgebern und Arbeitnehmenden. Das heisst weniger Kaufkraft für Angestellte, höhere Personalkosten für Betriebe und ein schwächerer Werkplatz. Eine aktuelle Studie von «BSS Volkswirtschaftliche Beratung» belegt zudem: Höhere Lohnabgaben dämpfen Beschäftigung und Wachstum, setzen falsche Anreize für ältere Arbeitnehmende sowie für Frauen beim Wiedereinstieg – und belasten einseitig Haushalte in der Erwerbsphase.
Mehrwertsteuer statt Lohnbeiträge
Die Asymmetrie zeigt sich nirgends deutlicher als bei der Finanzierung der 13. AHV-Rente, die aktuell in der Sommersession vom Parlament behandelt wird bzw. wurde. Die IHK Thurgau stellt sich hinter die gemeinsame Position der Wirtschaftsdachverbände economiesuisse, Arbeitgeberverband und Schweizerischer Gewerbeverband. Die Finanzierung von höheren AHV-Renten soll über eine befristete Erhöhung der Mehrwertsteuer erfolgen, nicht über Lohnbeiträge. Diese Lösung verteilt die Last auf alle Schultern – Erwerbstätige, Rentnerinnen und Rentner sowie Kapitalbezüger gleichermassen. Sie ist generationengerechter, standortverträglicher und lässt Spielraum für echte strukturelle Reformen. Konkret unterstützen die drei Verbände eine befristete Mehrwertsteuererhöhung bis 2033 als Überbrückungslösung. Sie schafft die Zeit für eine umfassende AHV-Reform, die die erste Säule langfristig stabilisiert, ohne Arbeitgebende und Arbeitnehmende einseitig zu belasten. Bleiben Lohnbeitragserhöhungen Teil der Vorlage, behalten sich die drei Dachverbände ausdrücklich vor, sie in einer Volksabstimmung zu bekämpfen.
Die strukturelle Antwort: eine Lohnprozentbremse
Über den konkreten Finanzierungsstreit hinaus braucht es eine dauerhafte institutionelle Korrektur. Avenir Suisse schlägt eine «Lohnprozentbremse » vor: einen verfassungsrechtlich verankerten Maximalsatz für steuerähnliche Lohnbeiträge (konkret für AHV, IV und EO), analog zu den bestehenden Höchstsätzen für Steuern. Heute betragen diese Beiträge bei Angestellten zusammen 10,6 Prozent des Lohnes. Wer diesen Plafond künftig anheben will, müsste das doppelte Mehr von Volk und Ständen einholen – genau wie bei jeder Steuererhöhung. Avenir Suisse bezeichnet diesen Eingriff als «minimalinvasiv». Er lässt die bestehende Finanzierungsarchitektur unangetastet und behebt einzig die demokratische Asymmetrie. Unternehmerinnen und Unternehmen sollten diese Stossrichtung unterstützen. Die Lohnprozentbremse ist kein Angriff auf den Sozialstaat, sondern eine Forderung nach demokratischer Konsequenz. Wer die Erwerbstätigen stärker belasten will, soll dafür dieselbe Legitimation brauchen wie für jede andere Steuererhöhung auch.