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IHK bewertet kantonale Aufgaben- und Verzichtsplanung

Das grösste Sparpotenzial ortet die IHK nicht in Einzelmassnahmen, sondern in der Prozessoptimierung.
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Ein Sparpaket sollte grundsätzlich nicht zerpflückt, sondern möglichst als Ganzes umgesetzt werden. Voraussetzung dafür ist eine verlässliche Datenbasis, was im vorliegenden Bericht teils fragwürdig erscheint. «Wir hätten von der Regierung im Rahmen ihrer Führungsverantwortung vor der Vernehmlassung eine kritische Einordnung des Berichts erwartet », hält IHK-Präsidentin Kristiane Vietze fest. Zudem sei das Verschieben von kantonalen Aufwänden auf die Gemeindeebene nur eine Verlagerung und kein Verzicht.

Prozessoptimierung mit grösstem Sparpotenzial

«Das grösste Sparpotenzial ortet die IHK in der Prozessoptimierung und der damit verbundenen Effizienzsteigerung in der Verwaltung », betont Jérôme Müggler, Direktor der IHK. «Die Möglichkeiten, welche ein Einsatz von Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz bieten, werden im Bericht nicht erwähnt.» Entscheidend sind u.a. schlanke Bewilligungsverfahren mit verbindlichen Fristen. Der Bericht kündigt zwar an, dass Strukturreformen im vorgesehen sind, sagt aber nicht, wie dies angegangen werden soll. Hier erwartet die IHK konkrete Vorschläge.

Die Kammer hält zudem die Einführung eines Systems zur Arbeitszeit- und Leistungserfassung in der Verwaltung für notwendig, damit die Kosten pro Leistung transparent ausgewiesen werden können. Sie empfiehlt auch, die Aufgaben- und Verzichtsplanung mit dem Regulierungs abbau zu verknüpfen, der durch die Überprüfung des Thurgauer Rechtsbuchs angestossen wurde. Nicht angesprochen werden im Bericht geplante und notwendige Investitionen. Diese sollen durch die Sparmassnahmen nicht unterbunden werden. Wo möglich, ist jedoch ihre Zweckgebundenheit zu lockern.

Benchmarking und Vergleich der Kostenstellen

Es ist grundsätzlich ein erfreulicher Befund, dass die Verwaltung gemäss Benchmarking insgesamt schlank aufgestellt sei. Allerdings ist die Aussagekraft des Benchmarkings mit jeweils einem Wert pro Bereich und wenigen Vergleichskantonen beschränkt. Wo der Thurgau über dem Mittelwert der Kantone liegt, sollen Vorschläge für Sparmassnahmen erarbeitet werden oder eine Begründung erfolgen, weshalb der jeweilige Wert für den Thurgau gerechtfertigt ist. Hinsichtlich des Kostenstellenvergleichs über die Zeit sind für die erwähnten Kostenstellen mit überdurchschnittlichem Kostenwachstum Sparvorschläge zu erarbeiten.

Beurteilung wirtschaftsrelevanter Einzelmassnahmen

Zusätzlich zur Abgabe einer allgemeinen Stellungnahme hat die IHK auch die wirtschaftsrelevanten Einzelmassnahmen bewertet. Die vollständige Vernehmlassungsantwort kann hier eingesehen werden: