Fixe Bevölkerungsgrenze? Vorwärts ins Chaos!
Pascale Ineichen

Die SVP-Initiative «Keine 10-Millionen Schweiz» will in der Bundesverfassung festschreiben, dass die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz die Marke von 10 Millionen Personen vor dem Jahr 2050 nicht überschreiten darf. Danach kann der Bundesrat den Grenzwert jährlich mittels Verordnung um den Geburtenüberschuss anpassen. Wird die Marke von 10 Millionen Personen überschritten, so «treffen Bundesrat und die Bundesversammlung alle ihnen zur Verfügung stehenden Massnahmen zur Einhaltung des Grenzwertes». Wenn zudem der tiefere Grenzwert von 9,5 Millionen Personen vor 2050 erreicht wird, treffen sie «Massnahmen im Hinblick auf die Einhaltung des Grenzwertes…, insbesondere im Asylbereich und beim Familiennachzug.»
10-Millionen-Grenzwert vor 2050 erreicht
Berechnungen des Bundesamtes für Statistik (BfS) zeigen, dass die 10-Millionen-Marke vor 2050 überschritten wird. Da die Schweiz aktuell kaum noch einen Geburtenüberschuss verzeichnet, wächst die Bevölkerung vor allem aufgrund der Zuwanderung. Zudem steigt der Altersquotient: Die geburtenstarke Baby- Boomer-Generation tritt in die höheren Altersklassen ein, womit die über 65-jährige Bevölkerung bis 2055 von 1,8 auf 2,7 Millionen Personen ansteigt. Das Bundesamt für Statistik (BfS) hat drei Szenarien für die Bevölkerungsentwicklung berechnet: Das sogenannte Referenzszenario schreibt für die Prognose die aktuelle Entwicklung von Geburtenrate, Lebenserwartung und Nettozuwanderung fort. Unter dieser Annahme wird die 10-Millionen- Grenze im Jahr 2042 überschritten. Ein weiteres Szenario geht von einer stärkeren Zunahme obiger Werte aus, wobei die Bevölkerung schneller wächst. In diesem Wachstumszenario würde der Grenzwert bereits im Jahr 2034 erreicht. Das dritte Szenario mit Annahme eines tieferen Bevölkerungswachstums würde die Grenze vor 2050 nicht überschreiten. Dieses Szenario kritisiert die SVP allerdings selber als unrealistisch und zu tief.
Konsequenzen bei Erreichen des Grenzwerts
Ausgehend von der Annahme, dass die Nettozuwanderung nach Erreichen des Grenzwertes gemäss Forderung der Chaos-Initiative gestoppt würde, wäre im Wachstumsszenario bereits ab 2034 keine Zuwanderung mehr möglich. Das würde bedeuten, dass sich erst wieder eine Person in der Schweiz niederlassen kann, wenn eine andere Person stirbt oder auswandert: Auslandschweizer, die in die Schweiz zurückkehren möchten, müssten mit der Rückkehr allenfalls zuwarten. Der Nachzug eines Partners oder einer Partnerin aus dem Ausland von jemandem der hier arbeitet, wäre nur möglich, wenn ein Abgang erfolgt. Die Rekrutierung von Arbeitskräften aus dem Ausland würde damit komplett unterbunden. Im Referenzszenario hingegen wäre gemäss den Berechnungen zwischen 2042 und 2050 noch eine jährliche Zuwanderung von 12’000 Personen möglich, da die Schweizer Bevölkerung in jenen Jahren aufgrund ihrer Altersstruktur wieder leicht schrumpft.
Arbeitsmarkt und Versorgung im Engpass
Aktuell liegt die durchschnittliche jährliche Netto-Zuwanderung bei 75’000 Personen. Schweizweit beträgt der Anteil der Erwerbstätigen mit ausländischer Staatsangehörigkeit 35 Prozent. In den kommenden zehn Jahren fehlen der Schweiz aufgrund der demografischen Entwicklung rund 500’000 Arbeitskräfte. Zur Schliessung dieser Lücke würde eine jährliche Nettozuwanderung von 12’000 Personen bei Weitem nicht reichen. Verschiedene Branchen hätten als Konsequenz mit massivem Arbeitskräftemangel zu kämpfen – allen voran das Gesundheitswesen. Das Universitätsspital Basel hat erläutert, was das bedeuten würde: Fast die Hälfte der Mitarbeitenden des Spitals hat einen ausländischen Pass und mehr als die Hälfte aller Ärztinnen und Ärzte stammt aus dem Ausland. Aufgrund der Fluktuation muss allein das Universitätsspital Basel bereits heute jährlich 600 Stellen neu besetzen – ohne Zugang zu ausländischen Fachkräften wären lange Wartezeiten für Behandlungen, ein Leistungsabbau und letztlich auch die Schliessung von Spitalbetten unvermeidlich. Auch andere Branchen wären betroffen: Im Bau fehlten Arbeitskräfte, um die Nachfrage nach dringend benötigtem zusätzlichem Wohnraum zu decken. Das Angebot im öffentlichen Verkehr, der Gastronomie oder dem Detailhandel müsste aufgrund fehlender Arbeitskräfte ebenfalls eingeschränkt werden. Und auch die Landwirtschaft und die Spitzentechnologie wären betroffen.
Kündigung des Personenfreizügigkeitsabkommens mit der EU
In letzter Konsequenz müsste die Schweiz zwei Jahre nach Überschreiten des Grenzwertes das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU kündigen, falls die Bevölkerungszahl nicht wieder unter die 10 Millionen-Grenze gedrückt werden könnte. Dies hätte zur Folge, dass aufgrund der Guillotine-Klausel auch die bilateralen Abkommen über den Abbau technischer Handelshemmnisse, über Land- und Luftverkehr sowie das Landwirtschaftsabkommen dahinfallen würden. Dasselbe gilt für die mit der Personenfreizügigkeit verknüpften Abkommen von Schengen und Dublin, womit die Schweiz nicht mehr in die grenzüberschreitende europäische Kriminalitätsbekämpfung und das Asylabkommen eingebunden wäre. Jeder in der EU abgewiesene Asylsuchendewäre damit grundsätzlich berechtigt, in der Schweiz ein zweites Asylgesuch zu stellen. Asylbewerber könnten von der Schweiz nicht mehr in das Ersteinreiseland zurückgeschickt werden. Die absurde, fixe Begrenzung der Bevölkerung hätte weitreichende Konsequenzen für die Versorgungssicherheit, die Innovationskraft, die Standortattraktivität, den Wohlstand und die Sozialwerke der Schweiz. Dazu sagt die Industrie- und Handelskammer Thurgau entschieden Nein.
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