ASTRA gibt Ergebnisse der Korridorstudie zur N23 / BTS bekannt
von Pascale Ineichen

Mit der Korridorstudie zur N23 prüfte das Bundesamt für Strassen verschiedene Lösungsvarianten zum Ausbau der Bodensee-Thurtalstrasse / N23 unter Einbezug von Kanton und Gemeinden. Im Rahmen von drei Foren konnten sich zudem verschiedene Interessenvertretungen einbringen.
IHK Thurgau betont wirtschafts- und regionalpolitische Bedeutung der N23
Die IHK hat sich aktiv am Prozess beteiligt und ausdrücklich auf die hohe wirtschafts- und regionalpolitische Bedeutung der Strasse für die Erschliessung des Kantons Thurgau hingewiesen: Entlang der Strecke der N23 befinden sich fast 50'000 Arbeitsplätze, was ungefähr einem Drittel aller Arbeitsplätze im Kanton entspricht. Was den Güterverkehr betrifft, weist der Streckenabschnitt Weinfelden westwärts bis zum Kreuz Grüneck eine der höchsten Tonnagen im ganzen Kanton auf. In der Region Oberthurgau wird aufgrund des Fehlens eines N23-Anschlusses aktuell hoher Ausweichverkehr auf den kantonalen Strassen generiert – westwärts Richtung Kreuzlingen und ostwärts Richtung St. Gallen.
Variante «Entlastung Zentren» mit Umfahrungen in Weinfelden und Amriswil / Romanshorn
Das ASTRA hat acht Varianten des Ausbaus bzw. der künftigen Streckenführung der N23 geprüft. Hauptziel für das ASTRA war eine «gesamtverkehrlich ausgerichtete Lösungskonzeption». Die Lösungsvarianten beziehen sämtliche Verkehrsträger ein. Auch der Einfluss der geplanten Oberlandstrasse (OLS) wurde in der Bewertung berücksichtigt. Das beste Kosten- / Nutzenverhältnis wies gemäss der Analyse des ASTRA die nun favorisierte Variante «Entlastung Zentren» auf. Sie entlastet 5'000 Einwohnerinnen und Einwohner, bei einem relativ geringen Flächenbedarf von 38 Hektaren und geschätzten Kosten von 2,1 Milliarden Franken.
Die Variante beinhaltet zwei grössere Umfahrungsprojekte: Einen Umfahrungstunnel nördlich von Weinfelden (Ottenberg Tunnel) sowie eine Umfahrung im Raum Amriswil / Romanshorn. Diese führt von Biessenhofen als nördliche Umfahrung von Amriswil an den süd-westlichen Rand von Romanshorn und dann westlich von Egnach zurück zur N23 bei Neukirch. Bei Amriswil und Romanshorn sind teilweise Überdeckungen vorgesehen, um die Lärmbelastung zu reduzieren. Die beiden Projekte sollen in einem Zeithorizont von 15 bis 20 Jahren realisiert werden. Später bestünde zudem die Möglichkeit zur Realisierung der Umfahrung von Bürglen.
Zusätzlich kurzfristigere Massnahmen für Langsamverkehr und öffentlichen Verkehr
In den kommenden 10 bis 15 Jahren sollen zunächst punktuelle Massnahmen entlang der Strecke umgesetzt werden, um den Verkehrsfluss und die Verkehrssicherheit zu verbessern. Vorgesehen ist der Ausbau im Bereich des Fuss- und Veloverkehrs mit Querungen und Erweiterungen der Velonetze. Zudem sind Optimierungen und Ergänzungen für den öffentlichen Verkehr geplant, denn ausserhalb der Stammstrecke sind die Reisezeiten in der Region lang. Auch beim motorisierten Individualverkehr sind Massnahmen vorgesehen, insbesondere bezüglich der Reduktion der Lärmbelastung, Verbesserung von Knotengestaltungen und Behebung von Unfallschwerpunkten. Das ASTRA hält fest, dass es den Zeitrahmen und die Zuständigkeiten für diese prioritär anzugehenden Massnahmen demnächst festlegen wird.
Ablehnung der STEP-Vorlage erschwert weitere Planung
Die Weiterverfolgung und Konkretisierung der skizzierten Umfahrungsprojekte in Weinfelden und Amriswil / Romanshorn soll im Rahmen des nächsten Strategischen Entwicklungsprogramms (STEP) entschieden werden. Bedauerlicherweise lehnte das Schweizer Stimmvolk wenige Tage vor der Präsentation der Studien-Resulate die Vorlage zum Ausbau der Nationalstrasse im Rahmen des STEP 2024 an der Urne deutlich ab. Diese hatte zum Ziel, besonders neuralgische Stellen im Nationalstrassen-Netz auszubauen und damit die Stauzeiten zu reduzieren sowie die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Die Ablehnung dieser Vorlage wird Auswirkungen auf die Definition des kommenden STEP haben, zu dem auch die Umsetzung der N23-Projekte gehört. Das ASTRA geht davon aus, dass der Bundesrat das nächste STEP voraussichtlich 2026 in die Vernehmlassung schicken wird, hat nun aber erstmal einen Marschhalt beschlossen und lässt sämtliche noch nicht baureifen Bahn- und Strassenprojekte bis zum Herbst durch die ETH Zürich überprüfen und priorisieren.
Zeitnahe Konkretisierung der nächsten Umsetzungsschritte nötig
Die IHK Thurgau hätte einen weitergehenden Ausbau der N23 bevorzugt, unterstützt aber die vom ASTRA vorgeschlagene Variante Zentrum und begrüsst die beiden vorgesehenen grösseren Umfahrungsprojekte in Weinfelden und im Raum Amriswil / Romanshorn. Es ist bedauernswert, dass für die Umsetzung dieser Projekte nochmals 20 Jahre nötig sein sollen, denn aufgrund der eingangs erwähnten wirtschafts- und regionalpolitischen Bedeutung der Strasse sollte die Umsetzung so schnell als möglich erfolgen. Die IHK wird sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten weiterhin dafür einsetzen, dass die Ausbaumassnahmen möglichst rasch erfolgen. Denn die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger des Kantons Thurgau haben 2012 nicht nur JA zur Bodensee-Thurtalstrasse gesagt, sondern auch die STEP-Vorlage vom vergangenen November angenommen.